Wir haben eine erste „kleine“ Schreibfrage erhalten. Sicher seid ihr auch schon einmal über die Abkürzung „et al.“ gestolpert. Bekanntlich steht diese Abkürzung der lateinischen Wörter „et alii“ für das deutsche „und andere“. Sie findet sich in wissenschaftlichen Texten sowohl in Kurzbelegen (die auch Im-Text-Zitationen genannt werden) als auch im Literaturvereichnis und wird verwendet, wenn ein Werk mehrere Autor_innen hat, man aber nicht alle Namen auflisten möchte. Die Frage ist jetzt, ab wie vielen Autor_innen „et al.“ verwendet wird.
Auf diese nur scheinbar schlichte Frage gibt es eine einfache und eine komplizierte Antwort. Die einfache zuerst: Wenn kein bestimmter Zitierstil vorgegeben wurde, kann man sich selbst eine Regel ausdenken, die allerdings von üblichen Gepflogenheiten nicht zu sehr abweichen sollte. Denkbar wäre zum Beispiel, immer bei der Nennung von mehr als zwei Autor_innen, wie die_der Frager_in bereits vorschlug, „et al.“ zu verwenden.
Die komplizierte Antwort ist: Es kommt auf den Zitierstil an. Beispielsweise scheint das uns vorliegende Hand-out des IEEE (Institute of Electrical and Electronics Engineers) für den in der Informatik und Elektrotechnik verwendeten Stil überhaupt keine Verwendung von „et al.“ vorzusehen. Der Zitierstil der Modern Language Association (MLA) verwendet die Regel „drei oder mehr Autor_innen“ – egal, ob es sich um eine Im-Text-Zitation oder das Literaturverzeichnis handelt.
Der APA-Stil, also der Stil der American Psychological Association, der als Vorlage für den Stil der Deutschen Gesellschaft für Psychologie dient, hat dagegen komplexere Regeln. Während zwei Autor_innennamen immer genannt werden, werden drei, vier oder fünf Autor_innennamen in der Im-Text-Zitation bei der ersten Erwähnung alle genannt und erst bei jeder weiteren Verwendung wird nur der erste Name ergänzt durch „et al.“ genannt. Sind es dagegen sechs oder mehr Autor_innen, wird schon bei der ersten Im-Text-Zitation nur der erste Autor_innenname sowie „et al.“ verwendet.
Dies gilt laut APA-Stil aber nicht für das Literaturverzeichnis, in dem immer alle Namen genannt werden. Ausnahmens sind allerdings wichtige Standardwerke des Fachs, die von großen Herausgebendenkollektiven mit einer sehr großen Zahl von Herausgeber_innen veröffentlicht werden, für die APA die Sonderregel spezifiziert, dass diese auch im Literaturverzeichnis nur mit Erstherausgeber_in und „et al.“ angegeben werden dürfen.
Schon die hier aufgeführte Bandbreite der Regeln für die Verwendung von „et al.“ zeigt, dass es allerlei verschiedene Handhabungen gibt, wenn man keinem bestimmten Zitierstil folgt, und dass es für die Verwendung im Kurzbeleg eine andere Regel geben kann als für die im Literaturverzeichnis.